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Der Bauausschuss ist gemäß § 10 unserer Gemeindeordnung vom Kirchenvorstand berufen und von der
Gemeindeversammlung bestätigt worden. Der Ausschuss, der aus 4 Personen besteht, hat die Aufgabe bauerhaltende Maßnahmen von Kirchengebäude und Pfarrhaus zu planen und umzusetzen. |
| Stand: 18.07.2021 | EMail an die Kreuzgemeinde Stadthagen EMail an die Redaktion (W. Kehe) |